Die Pflegekassen finanzieren die Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad 1
mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.
Ab dem Pflegegrad 2, stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Finanzierung
unserer Betreuung sind Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege.
Generell wenn Sie einen Pflegegrad haben kann unsere Leistung über die Pflegekasse abgerechnet
werden. Hat die betreuende Person keinen Pflegegrad,
wird privat abgerechnet.